Allgemeine Geschäftsbedingungen
m.c. Zahntechnik Oldenburg GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit der m.c. Zahntechnik Oldenburg Gmbh & Co. KG, Geschäftsführer Herr Björn Czappa, An der Südbäke 1, 26127 Oldenburg, Tel. (+049) 44 1 / 961 96 1, Fax (+049) 44 1 / 961 96 33, E-Mail: info@mc-zahntechnik.de, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Auftragnehmer“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Auftragnehmers, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote auf www.mc-zahntechnik.de des Auftragnehmers, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit dem Geschäftsführer, Herrn Björn Czappa, zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen der Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Bei Änderungen dieser AGB erhält der Auftraggeber per E-Mail eine Mitteilung. Jede einzelne Änderung wird dem Auftraggeber in der E-Mail zur Kenntnis gebracht und tritt 30 Tage nach der Mitteilung in Kraft. Der Auftraggeber kann einzelnen oder allen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail schriftlich oder in Textform widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder in Textform nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vom Nutzer genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen form- und fristgerecht behalten diese AGB ihre Gültigkeit. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftragnehmer im Mitteilungsschreiben gesondert hinweisen.
Bei der Nutzung der Online-Formulare hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese AGB im Einzelfall durch das aktive Setzen eines Häkchens in der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren
oder abzulehnen. Ist der Auftraggeber mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.
2. Vertragspartner
Verträge über die Erbringung von Werkleistungen kommen zustande mit der m.c. Zahntechnik Oldenburg Gmbh & Co. KG, An der Südbäke 1, 26127 Oldenburg, Tel. +49 441 961961, Fax +49 441 9619633, E-Mail: info@mc-zahntechnik.de, Deutschland.
3. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist die vom Auftraggeber ausgewählte Werkleistung gem. §§ 631 ff. BGB. Der Auftragnehmer erbringt Werkleistung gemäß dieser AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung findet der Auftraggeber jeweils bei der ausgewählten Werkleistung.
4. Vertragsschluss
Allein durch eine Anfrage an den Auftragnehmer (per Online-Formular, E-Mail, Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise) kommt kein Vertrag zustande. Der Auftraggeber erhält auf seine Anfrage ein unverbindliches und kostenfreies Konzept zum weiteren Vorgehen mit einer Honorarvereinbarung. Dieses Konzept kann auch per Email übermittelt werden.
Der Auftraggeber gibt auf Basis dieses Konzepts ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass der Auftragnehmer das Angebot für diesen Vertrag annimmt. Der Auftragnehmer nimmt das Vertragsangebot an, indem er den Vertrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Anfragen nicht zu beantworten.
5. Übergesandten Modelle und Abformungen
Alle zahntechnischen Arbeiten werden mit großer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen
angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der übergesandten Modelle und Abformungen, welche jedoch für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung sind. Mangelhafte Modelle und Abformungen können daher an den Auftraggeber
zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlender Modelle und Abformungen haftet der Auftraggeber.
Für die Aufbewahrung übersandter Modelle und Abformungen haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
6. Bereitstellung von Material und Zubehöreilen
Vom Auftraggeber gelieferte Materialien (z.B. Edelmetall) oder Zubehörteile können mit einem handelsüblichen Zuschlag belegt werden. Für entstehende Mängel auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber gelieferter Materialien und Zubehörteile haftet der Auftraggeber.
Für die Aufbewahrung übersandter Materialien und Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
7. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen findet der Kunde auf der Webseite oder im jeweiligen Konzept.
Die verbindliche Vereinbarung von Lieferterminen bedarf der Schriftform.
8. Gesetzliches Widerrufsrecht (nur für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
m.c. Zahntechnik Oldenburg Gmbh & Co. KG
Geschäftsführer Herr Björn Czappa
An der Südbäke 1
26127 Oldenburg
Tel. +49 441 961961
Fax +49 441 9619633
E-Mail: info@mc-zahntechnik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Werkleistungen entspricht.
Wiedergabe des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An
m.c. Zahntechnik Oldenburg Gmbh & Co. KG
An der Südbäke 1
26127 Oldenburg
Tel. +49 441 961961
Fax +49 441 9619633
E-Mail: info@mc-zahntechnik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der der zahntechnischen Leistungen richtet sich nach den am Tage der Lieferung, laut Liste des Auftragnehmers, gültigen Preisen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Der Auftragnehmer hat neben der Vergütungsforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die in Konzepten aufgeführten Preise beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. In allen Konzepten werden nur vorhersehbare Aufwendungen berücksichtigt. Bei Erhöhung über 10 % erfolgt vor Ausführungsbeginn eine Rücksprache mit dem Auftraggeber. Metallgewichte sind nur grob geschätzt.
Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Datum vermerkt wurde. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung nicht bedarf. Auf Vergütungsforderungen des Auftragnehmers sind Leistungen an Erfüllung Statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers.
Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber im Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 10,00 € brutto zu berechnen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist stets zulässig. Das Kündigungsrecht steht auch dem Auftragnehmer zu.
Noch nicht abgerechnete Leistungen werden unverzüglich abgerechnet und sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
11. Gewährleistung
Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Ausschließlich bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder einem Fehlschlagen der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die branchenübliche erforderliche Nachbesserungszeit einzuräumen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Auftraggeber hat die zahntechnischen Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Jegliche Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen eingehend beim Auftragnehmer erfolgen. Die für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung benötigten neuen Modelle, Abformungen und Unterlagen sind vom Auftraggeber beizufügen oder unverzüglich nachzureichen. Im Falle erforderlicher Neuanfertigung ist das Werkstück vom Auftraggeber unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzusenden. Das zahntechnische Werkstück bleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Ohne Rückgabe des bemängelten zahntechnischen Werkstückes tritt bei dem Auftragnehmer für die Neuanfertigung kein Verzug ein. Gleiches gilt für Halbfertigteile (z.B. Brückengerüste vor Aufbringung der Keramik).
Alle gewöhnlichen Nachbesserungsmaßnahmen am zahntechnischen Werkstück (z.B. Einschleifungen, Unterfütterungen, Farbkorrekturen) gelten nicht als Mangel oder wesentliche Vertragsverletzung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bis zur endgültigen Eingliederung des zahntechnischen Werkes beim Patienten. Fehlende fachliche Zusammenarbeit oder unzureichende Kommunikation des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen.
Die Ansprüche erlöschen bei Veränderung des zahntechnischen Werkes durch ein anderes Dentallabor.
Der Auftraggeber gewährleistet die Verwendung von Materialien mit CE-Kennung. Die fachgerechte Verarbeitung erfüllt die Anforderungen der Richtlinien des Medizinproduktegesetzes (MPG EWG 93/42).
12. Abnahme
Die Eingliederung des zahntechnischen Werkstückes durch den Auftraggeber beim Patienten gilt als werkvertragliche Abnahme der Werkleistung gem. §§ 640, 641 BGB.
13. Haftungsbegrenzung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
14. Eigentumsvorbehalt
Für sämtliche Lieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf erstes Anfordern des Auftragnehmers, die bei ihm im Besitz befindlichen zahntechnischen Werkstücke herauszugeben oder etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche abzutreten. Sind zahntechnische Werkstücke bei Patienten eingegliedert, hat der Auftraggeber die Beweislast für gleichwohl behauptete Mangelhaftigkeit der zahntechnischen Werkstücke.
15. Aufrechnung und Abtretung
Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt oder unstrittig sind.
Rechnungsforderungen können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vom Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen (Personendaten, Gegenstandswert, Beratungsinhalte, Prozessdaten und -verlauf, Rechtsschutz-Versicherungsdaten, Honorarsatz) an den Dritten übermittelt.
Der Auftraggeber entbindet hierzu den Auftragnehmer ausdrücklich von einer möglichen Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen erforderlich ist.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Datenschutzerklärung auf www.mc-zahntechnik.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Oldenburg, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
18. Schriftformzwang
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mit der ausdrücklichen Einbeziehung dieser AGB durch den Auftraggeber (Markierung der Checkbox) wird für den Einzelfall vereinbart, dass der Schriftformzwang auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt.
19. Schlussbestimmungen
Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform)
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann, Kirchring 55, 26831 Bunde.